Ausschluss des Widerrufsrechts
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Hierunter fallen insbesondere alle Artikel, die nach deinen individuellen Vorgaben bedruckt, bestickt oder anderweitig personalisiert werden – z. B. Trikots, Shirts und Hoodies mit Wunschname, Wunschnummer, individuellem Motiv oder ausgewählter Größe in Kombination mit Druck.